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Hinweis Widerruf Nützlinge:
Für Nützlinge (lebende Organismen) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht, da diese aufgrund ihrer Beschaffenheit verderblich sind und nicht wieder verwendet werden können. Befinden sich die Nützlinge noch nicht im Versand, ist jedoch eine Stornierung des Auftrags möglich.

Widerruf
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